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Kostenübernahme

Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen


erhalten von den gesetzlichen Krankenkassen lediglich die Kosten für Richtlinienpsychotherapien erstattet. Hierzu zählen

  • verhaltenstherapeutische Behandlungen
  • tiefenpsychologisch fundierte Behandlungen
  • Psychoanalysen

Andere bewährte Psychotherapieverfahren, wie ich sie beispielsweise in meiner Praxis einsetze,

  • Integrative Psychotherapie
  • Bioenergetik
  • Gestalttherapie
  • und andere

sind nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Die Kosten hierfür müssen in der Regel selbst getragen werden. In einigen Fällen kann jedoch eine Teilkostenerstattung nach dem Heilpraktikergesetz möglich sein.

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© 1996 - 2012  Andrea Schindler  Stand: 21.02.2012

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